Bedingt abwehrbereit!

Heinz-Paul Bonn • 13. Mai 2024

Die Assistentin der „Rosenheim Cops“, Miriam Stockl, benutzt das Passwort „POLIZEI123“. Der Kriminalkommissar Overbeck im „Wilsberg“ hat zwar keinen Vornamen, dafür aber immerhin eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als starke Sicherheitsmaßnahme eingestufte Zwei-Faktor-Authentisierung, bei der nach der Eingabe eines (geheimen) Passworts ein Bestätigungscode aufs Smartphone gesendet wird, mit dem erst der Zugang freigeschaltet werden kann. Allerdings vergisst Overbeck in einer Wilsberg-Episode das Smartphone auf dem Schreibtisch…

Und da sind wir beim Problem. Die größte Gefahr für unsere informationelle Infrastruktur – vom Smartphone bis zur Kraftwerksteuerung – sitzt vor dem Bildschirm und ist fehleranfällig, vergesslich, nachlässig oder auch einfach nur dumm. Daran ändert weder der alljährliche Welt-Passwort-Tag am jeweils ersten Donnerstag im Mai etwas, noch der „Ändere-Dein-Passwort“-Tag am 1. Februar. Noch immer kleben einfache „123..“-Passworte unter der Tastatur, wird auf Zwei- oder gar Multi-Faktor-Authentisierung verzichtet, werden Endgeräte unbeaufsichtigt zurückgelassen und Phishing-Mails unbedarft geöffnet. Weil das so ist, sind Organisationen und Privatpersonen gegenüber Cyberkriminalität nur bedingt abwehrbereit. Um zu prüfen, ob die eigenen Zugangsdaten schon Teil von solchen Datenlecks waren und damit stärker gefährdet sind, lohnt sich eine Prüfung etwa beim „Have I been pwned“-Projekt [sprich: poned wie in owned] des Startups Apollo oder beim Identity-Leak Check des Hasso-Plattner-Instituts.

In seiner jüngsten Studie zu Cyberkriminalität schätzt der Hightech-Verband Bitkom den in deutschen Unternehmen entstandenen Schaden auf mehr als 200 Milliarden Euro für das Jahr 2023. Und gerade bei Dienstleistungsunternehmen, die ihre Services über das Internet anbieten und eigentlich eine erhöhte Sensibilität gegenüber den Gefahren aus dem Web aufweisen sollten, häufen sich in letzter Zeit Vorfälle, bei denen Zugangsdaten abhandenkommen. Die Daten landen dann nicht selten im Darknet oder werden von Cybercrime-Clans für weitere Aktionen verwendet – zum Beispiel, um Kasse zu machen.

Diese sogenannten „Credential Stuffings“ gab es Anfang des letzten Jahres beim Zahlungsdienstleister Paypal, bei dem rund 35.000 Konten geleakt wurden. Bei der amerikanischen Telefongesellschaft AT&T wurden ebenfalls Konten gehackt, über die schließlich Wallets für Krypto-Währungen geleert wurden. Und die jüngsten Vorfälle bei Microsoft machen deutlich, dass auch bei einem weltumspannenden und marktbeherrschenden Anbieter für Cloud- und KI-Computing eine Sicherheitskultur kontinuierlich nachgeschärft werden muss. Weil also auch Microsoft offensichtlich nur bedingt abwehrbereit zu sein scheint, hat CEO Satya Nadella jetzt die „Security First“-Initiative ausgerufen, die Sicherheit vor Schnelligkeit bei der Weiterentwicklung von Microsoft-Produkten stellen soll.

Der Microsoft-Mitarbeiter, der anhand von einer halben Sekunde Verzögerungszeit in Entwicklungsumgebung auf einen erfolgreichen Angriffsversuch geschlossen hat und sofort die Reißleine zog, ist inzwischen ebenso legendär, wie der Mitarbeiter, der vor zu großen Gefahren warnte und dafür entlassen wurde. Beides spiegelt unser schwieriges Verhältnis zur Sicherheit wider. Wer bei Gefahren eingreift und hilft, wird als Held gefeiert. Wer vor Gefahren warnt, gilt als Kassandra, deren Warnungen vor dem Untergang Trojas niemand Gehör schenken wollte. Auch Troja war insofern nur bedingt abwehrbereit.

Wir schätzen Fahrzeuge mit hoher passiver Sicherheit, sind aber selten selbst bereit, aktiv etwas für unsere Sicherheit zu tun – etwa durch Einhaltung des Sicherheitsabstands. Seit Januar 1974 ist der Sicherheitsgurt im Auto Pflicht – und während dieser erzwungene Einbau von den Autofahrern positiv gesehen wurde, brauchte es noch zwei Jahre, bis die Anschnallpflicht auch die letzten murrenden Gurtmuffel dazu zwang, den Gurt auch tatsächlich anzulegen. In den achtziger Jahren gingen die Deutschen auf die Straße, weil sie ihre Sicherheit durch die Stationierung von Atomwaffen im Rahmen des Nato-Doppelbeschlusses gefährdet sahen. Heute flammt die Diskussion um Bewaffnung mit Atomwaffen und anderem Kriegsgerät zur Verteidigung wieder auf, weil wir uns ohne diese Militärausgaben unsicher fühlen und offensichtlich wieder einmal nur bedingt abwehrbereit sind.

Mit „Bedingt abwehrbereit“ betitelte die Spiegelredaktion vor 62 Jahren ihren Beitrag um die Grenzen der Wehrfähigkeit in der Bundeswehr und der Nato im Falle eines dritten Weltkriegs. Damit begann die sogenannte Spiegel-Affäre, die mit Durchsuchungen des Redaktionsgebäudes, Verhaftung von Rudolf Augstein unter dem Vorwurf des Landesverrats und später mit dem Rücktritt des damaligen Bundesverteidigungsministers Franz-Josef Strauß ihren historischen Verlauf nahm.

Zwar waren die Informationen über die Nato-Übung Fallex, die im Spiegel veröffentlicht wurden, durchaus zutreffend, doch hinter der Aktion stand offensichtlich eine Desinformationskampagne des russischen KGBs, die das Ziel hatte, den erklärten Antikommunisten Strauß zu desavouieren. Der Spiegel hätte sich, wie man heute annimmt, nicht wissentlich zum Spielball der kommunistischen Spionagetätigkeit machen lassen, weil die Redaktion wohl selbst nur bedingt abwehrbereit gewesen sein wird. Allzu viel hat sich im Vergleich zu heute also nicht geändert.

Heute wird für diesen – erneut zutreffenden – Vorwurf der bedingten Abwehrbereitschaft niemand mehr des Landesverrats bezichtigt. Landesverrat begehen hingegen jene, die sich für ausländische Mächte einspannen lassen, Wirtschaftsgeheimnisse an internationale Wettbewerber weitergeben und Einzelheiten aus der politischen Arbeit ausplaudern. Die aktuellen Beispiele, in denen für Russland und China spioniert wurde, nennen zwar die üblichen Verdächtigen. Doch auf dem Höhepunkt der NSA-Abhöraktion prägte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel den Satz über unsere US-amerikanischen Verbündeten: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht.“

Doch das geht. Wie sich zeigt, sind wir auch gegenüber Spionage nur bedingt abwehrbereit. Wir müssen auf allen Ebenen unser Sicherheitsbedürfnis, unser Sicherheitsverhalten und unsere Sicherheitsvorsorge überdenken. Denn Sicherheit ist noch lange nicht sicher. Wir müssen paranoider werden. Jeder Einzelne muss unbedingt abwehrbereit werden. Mit Sicherheit.



von Heinz-Paul Bonn 31. März 2026
Wuhan, ein Tag im November 2019. Was genau an diesem Tag in der chinesischen Hafenstadt Wuhan geschah, ist bis heute noch nicht völlig geklärt – und ist deshalb auch Gegenstand von wilden Verschwörungstheorien, die sich schneller ausbreiteten als das COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannte Virus selbst. Zwei Jahre nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO vier mögliche Ursachen identifiziert und klassifiziert: Der Theorie, laut der das Virus über einen tierischen Zwischenwirt vom Tier auf den Menschen übergegangen ist, wird im WHO-Report die höchste Wahrscheinlichkeit beigemessen. Andere Szenarien sind die der direkten Übertragung von einem infizierten Tier auf den Menschen und die Verbreitung über gefrorene oder gekühlte Lebensmittel. Auch der Vermutung, dass das Virus durch einen Unfall in einem Labor in Wuhan den Weg in die Weltbevölkerung gefunden haben könnte, wurde in der Untersuchung nachgegangen. Doch die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass dieses Szenario „äußerst unwahrscheinlich“ ist. Doch im März 2025, nur eine Woche, nachdem im Berliner Bundeskanzleramt die Amtsübergang von Olaf Scholz an Friedrich Merz am 6. März vollzogen worden war, wurde deutlich, dass die vierte, als „äußerst unwahrscheinlich“ eingestufte Erklärungsvariante vielleicht doch die einzig plausible sein könnte. Grundlage waren neben einer Analyse öffentlicher Daten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) vor allem Material, das im Rahmen einer nachrichtendienstlichen Operation mit dem Codenamen "Saaremaa" beschafft wurde. Dabei handelt es sich unter anderem um wissenschaftliche Daten aus chinesischen Forschungseinrichtungen - da-runter dem "Wuhan Institute of Virology" (WIV). Und in der Tat: In Wuhan, der Hauptstadt der chinesischen Provinz Hubei, verfügt das WIV über Labore der höchsten Sicherheitsstufe (Biosafety Level 4) und beherbergt dort eines der größten Virusbanken Asiens. Am Institut wird tatsächlich an Corona-Viren von Fledermäusen geforscht, um Eigen-heiten des Virus zu verändern und eine bessere Vorhersagbarkeit einer Corona-Ausbreitung erreichen zu können. Nun, es sollte zu einem Testfall in der realen Welt werden – und die Beteiligung des Wuhan Institute of Virology ist bis heute nicht bewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wie auch immer: Tatsache ist, dass die chinesischen Behörden erst am 31. Dezember 2019 die Weltgesundheitsorganisation WHO und damit die Weltöffentlichkeit offiziell informierten. Und erst am 4. Januar sickerte die Nachricht über das Virus, das die Welt vier Jahre im Griff halten und eine Weltwirtschaftskrise auslösen sollte, in Deutschland über die Medien durch. Aber dann ging es Schlag auf Schlag. Am 30. Januar 2020 erklärte die WHO angesichts der schnellen Ausbreitung und der Zunahme der Infektionen eine „internationale Gesundheitsnotlage“. Wenige Tage zuvor hatte der erste Corona-Infizierte Deutschland erreicht. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die bisherige Epidemie offiziell zu einer Pandemie. Am 29. September 2020 meldete die WHO bei über 33 Millionen bestätigten Infizierten über eine Million bestätigte CO-VID-Tote. Das war die erste Welle der Pandemie, auf die die Bundesregierung mit den ersten Beschlüssen zum Lockdown reagierte. Am 22. März 2020 trat bereits der erste Corona-Lockdown in Deutschland in Kraft. Es wurde zwar keine allgemeine Ausgangssperre verhängt, aber es bestand ein Kontaktverbot. Die Maßnahmen sollten dabei helfen, die Aus-breitung des Virus zu verlangsamen. Zunächst sollte die Reduzierung sozialer Kontakte auf zwei Wochen beschränkt werden, am 15. April gab die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt, das Kontaktverbot bis Anfang Mai zu verlängern. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371
von Heinz-Paul Bonn 26. März 2026
Karlsruhe, 15. Dezember 1983. Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe platzte eine Bombe. Gezündet hatten sie nicht die Mitglieder der damals noch aktiven Roten Armee Fraktion, sondern die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof selbst: Sie etablierten in ihrem abschließenden Urteil zur geplanten Volkszählung erstmals das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Im sogenannten Volkszählungsurteil gewährte das Gericht jedem Menschen das grundsätzliche Recht, selbst darüber ent-scheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt. Eingeschränkt werden darf dieses Recht laut Urteil nur zugunsten eines überwiegenden Allgemeininteresses. Das Bundesverfassungsgericht machte sich damit zu eigen, was Skeptiker schon immer empfunden haben: was in den Akten steht, ist nicht ausschließlich die Entscheidung der Institutionen – egal ob Unternehmen oder Behörde. Der Protest kam prompt und er kam von allen Seiten: Das sei Behinderung der Polizeiarbeit; ein Angriff auf die Finanzbehörden und damit auf die Steuereinnahmen; das Urteil mache staatliche Langfristplanung unmöglich. Wer sich nicht zu Wort meldete, war die Wirtschaft – die Unternehmen hatten die Brisanz des Urteils für ihre Zukunft noch gar nicht erkannt. Kein Wunder: von Digitalisierung sollte ja auch noch fast zwei Jahrzehnte lang nicht die Rede sein… Lass´ dich nicht erfassen Ins Spiel kam das Bundesverfassungsgericht im Februar 1983, als der da-malige Jurastudent Günther von Mirbach eine Verfassungsbeschwerde gegen das von der ersten Bundesregierung unter Helmut Kohl beschlossene Volkszählungsgesetz einlegte, dem zufolge der längst überfällige Zensus im April und Mai 1983 stattfinden sollte. Längst überfällig war die Volksbefragung, weil die ursprünglich für 1981 geplante demografische Bestandsaufnahme angesichts heftiger Proteste aus der Bevölkerung – und nicht allein aus der linken und grünen Szene – abgeblasen wurde. „Lass´ dich nicht erfassen“ und „Zählt nicht uns, zählt eure Tage“ lauteten die Slogans, mit denen Datenschützer und Computerskeptiker auf die Straße gingen. Anders als bei den Volkszählungen 1961 und 1970 gingen die Fragen in der geplanten Totalerhebung diesmal allerdings auch viel weiter. Fragen wie „Welchen Beruf üben Sie aus?" oder „Welche Verkehrsmittel nutzen Sie?" waren Teil des umfangreichen Fragenkatalogs. Die erhobenen Daten sollten die wirtschaftliche, demografische und soziale Struktur der Gesellschaft in der Bundesrepublik offenlegen und Aufschluss darüber geben, wo politischer Handlungsbedarf besteht – beispielsweise im Straßen- und Wohnungsbau, aber auch bei der Planung von Lehrerstellen und der Bereitstellung von Schulklassen. Doch genau dieser Nutzen wurde von vielen Bürgerinnen und Bürger bezweifelt, die vielmehr in ihrem Staat, dem gegenüber sie sich entfremdet fühlten, eine Datenkrake erkannten. Das Wort vom gläsernen Menschen, den man in jeder Beziehung durchschauen könne, machte die Runde. Diese Skepsis war noch nicht einmal unbegründet. Das lag einerseits an der geplanten Totalerhebung, bei der die Weigerung, den umfangreichen Fragebogen auszufüllen, eine Ordnungswidrigkeit und damit strafbewehrt gewesen wäre. In einer Zeit, in der die Computerisierung von allen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft gerade erst in ihren Anfängen steckte, sorgte andererseits schon allein die Tatsache für Misstrauen, dass die Daten mit denen der Melderegister abgeglichen und erstmals mit Hilfe von Computern ausgewertet und gespeichert werden sollten. Die Datenweitergabe wäre dabei nicht anonymisiert verlaufen, wie es seit dem Ver-fassungsgerichtsurteil heute selbstverständlich ist – oder sein sollte. Um es rundheraus zu sagen: das Volkszählungsgesetz war schlecht gemacht, nicht auf der Höhe der Zeit und völlig blind gegenüber den damals technischen Möglichkeiten und seinen rechtlichen Implikationen. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371
von Heinz-Paul Bonn 20. März 2026
San Francisco, 21. Mai 2013. Es sollte ein Bild werden, das das Potenzial hatte, die politische Karriere eines Hoffnungsträgers in der deutschen Politik zu zerstören. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler – von der Bild-Zeitung zum „Mr. Cool“ hochstilisiert – führte eine Delegationsreise aus Investoren und Gründern nach Kalifornien an. Genauer: ins Silicon Valley, dem Mekka der Informationstechnik und der Gründerszene. Dort sollten die Mitgereisten „die Chance bekommen, etwas von dem Spirit aus dem Silicon Valley mit nach Deutschland zu nehmen“, begründete Rösler die Einladung der Bundesregierung an Gründer und etablierte Unternehmer. „Und wir wollen zeigen, dass wir auch in Deutschland eine starke IT-Szene haben.“ Die Reise machte allerdings auch eines ganz deutlich: Deutschland hat als IT-Standort einen großen Aufholbedarf, der auch zwölf Jahre später nicht aufgeholt ist. Deutlich wurde auch, dass die Startup-Szene aus ihrem Dornröschenschlaf erst wachgeküsst werden musste – am besten durch Investitionsfreudige Unternehmer und Risikokapitalgeber. Nur von diesen Defiziten war in Deutschland zunächst keine Rede. Das Internet war laut Bundeskanzlerin Angela Merkel für uns alle noch „Neuland“. Das Kapital zur Gründung kam 2013 im Wesentlichen von Freunden und Verwandten, die eine „fixe Idee“ unterstützen wollten, hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau 2014 rückblickend ermittelt. Eine verlässliche Zahl an Gründungen wurde bis dato nicht erfasst. Erst der erste Deutsche Startup Monitor 2013 versuchte, eine Systematik in die Szene zu bringen – ohne sich freilich auf eine konkrete Zahl festzulegen. Hugging Day im Silicon Valley So sah die Startup-Szene in Deutschland aus, die sich nach einem kurzen Hype zur Jahrtausendwende und dem Platzen der Dot.Com-Blase wieder hinter die Dornenhecke zurückgezogen hatte. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sollte der „Prinz“ sein, der die Gründerszene hierzulande wachküssen sollte. Doch ein einziges, wenige Sekunden währendes Ereignis nahm der ganzen Tour seine Seriosität: die Tageszeitung „Die Welt“ – eine Publikation aus dem Springer-Verlag – würdigte die ganze Unternehmung noch am gleichen Tag als „Die große Klassenfahrt mit Philipp Rösler“ herab. Denn an diesem 21. Mai traf er auf den damaligen Bild-Chefredakteur Kai Diekmann, der eine Auszeit nutzte, um im Silicon Valley nach neuen digitalen Geschäftsmodellen für den Springer Verlag zu fahnden. Beide begrüßten sich wie alte Buddies, die schon viele Schlachten zusammen gewonnen hatten. Aber die Begegnung machte auch deutlich, wie gefährlich falsche Bilder in unserer medialen Welt sein können. Die spontane Begrüßungs-Umarmung ging noch am gleichen Tag viral und die Medien über-schlugen sich mit Spott und Kritik an einer gefährlichen Nähe zwischen Politik und Boulevard. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371
von Heinz-Paul Bonn 12. März 2026
Nürnberg, 14. Februar 1966. 65 Steuerbevollmächtigte im Kammerbezirk Nürnberg waren dem Ruf der Initiatoren Heinz Sebiger und Joachim Mattheus gefolgt, um einem Vortrag über die Möglichkeiten der modernen Angewandten Datenverarbeitung zu lauschen. Das Referat mündete in einen sensationellen Vorschlag: „Wie wäre es“, fragte Heinz Sebiger in die Runde, „wenn wir die Buchführung unserer Mandanten mit Hilfe einer für alle Steuerberater zugänglichen zentralen Datenverarbeitung erledigen würden?“ Dazu sollte eine Genossenschaft der Steuerberater gegründet werden: die „Datenverarbeitungszentrale der steuerberatenden Berufe Nürnberg eGmbH“ – kurz Datev. Die Idee traf auf ebenso viel Skepsis wie Begeisterung. Ziel war es, die damals teure elektronische Datenverarbeitung für Steuerberater zugänglich zu machen, indem eine zentrale Datenverarbeitung für die Mitglieder angeboten wurde. Doch EDV war teuer. Die Gründungsgenossen um Heinz Sebiger und Joachim Mattheis arbeiteten zunächst mit Lochstreifen, die über ein externes Rechenzentrum verarbeitet wurden. Das war bereits ein großartiger Fortschritt, der schnell Schule machte. Die Zahl der Genossen stieg so schnell, dass sich schon bald ein eigenes Rechenzentrum rechnete. Und schon drei Jahre nach Gründung wurde es eingeweiht. Die erste Ausstattung des Rechenzentrums bestand aus vier gemieteten IBM-Großrechnern mit einer Speicherkapazität von damals sensationellen 320 Kilobyte. Die Miete war ebenfalls sensationell: 245.000 Deutsche Mark – monatlich! IBM erkannte dieses potenzielle zukunftsfähige Geschäftsmodell für sich nicht, sondern verschenkte später das Server- und Hosting-Geschäft an kostengünstigere Wettbewerber. Zu Gründungszeiten der Datev hatte man noch gemutmaßt, dass es in Deutschland allenfalls einen Bedarf an fünf oder sechs Großrechnern geben werde. Allerdings haben allein die Verkaufszahlen der IBM bis zum Ende der sechziger Jahre diese Annahme schon Lügen gestraft. Die damals vom Bundeswissenschaftsminister Hans Leussink ins Spiel gebrachte Idee, eine deutsche Großrechner-Union zu gründen, die ein Gegengewicht zum Monopolisten IBM bieten könnte, scheiterte jedoch 1971 genau an dieser Prognose. Sie scheiterte allerdings auch an den Eifersüchteleien der beiden Hauptakteure AEG Telefunken und Siemens. Ein Dritter im Spiel – die Nixdorf Computer AG – wurde dabei gar nicht erst groß ins Boot geholt. Und auch die Datev als potenzieller Großkunde wurde nicht beteiligt – dabei hatten die Genossen 1973 ihre Präsenz schon auf Niederlassungen in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover und Stuttgart ausgeweitet. Und mit der Einführung der „Datenfernübertragung“ 1974 war die Datev dann tatsächlich „in der Cloud“, die aber noch lange nicht so heißen sollte. Als die Nachfrage nach Großrechnern dann doch die prognostizierte Zahl Sechs überstieg blieb den Anwendern nur noch Siemens als Alternative zur IBM. Oder man entschied sich für die Anbieter von IBM-Nachbauten – sogenannten steckerkompatiblen Systemen – wie zum Beispiel des japanischen Anbieters Fujitsu, an dem Siemens mit der Silbe „Ji“ und finanziell beteiligt war. Oder man wählte die gegenüber dem IBM-Original überlegenen Kreationen von Gene Amdahl. Die Datev ist ein echter Pionier des Cloud Computings, denn die Datev war schon in ihren Gründungsjahren nicht nur ein Service-Rechenzentrum für die steuerberatenden Berufe und deren Klienten. Seit den siebziger Jahren war die Datev auch eine Plattform für zusätzliche Angebote wie die Steuerrechtsdatenbank LEXinform und als Nachschlagwerk „Tabellen und Informationen“, die beide 1975 „online gestellt“ wurden, wie wir heute sagen würden. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371
von Heinz-Paul Bonn 5. März 2026
Genf, 27. Juni 2025: Führende Vertreter der Vereinten Nationen kamen am Genfer See zusammen, um in einer virtuell zugänglichen internationalen Konferenz über die Herausforderungen zu diskutieren, denen sich kleinste, kleine und mittlere Unternehmen weltweit gegenübersehen. Vornehmlich ging es um die Schaffung von Arbeitsplätzen auch in den Ländern des globalen Südens. Aber auch Innovationsfähigkeit und die Umsetzung einer digitalen Transformation sowie die Herausforderungen des Klimawandels standen auf der Agenda. Mit der Resolution „A/RES/71/279“ erklärte die Vollversammlung der Vereinten Nationen schon im April 2017 diesen 27. Juni zum sich jährlich wiederholenden „Tag der Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen“. „KKMU haben das Potenzial, Volkswirtschaften zu verändern, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und ein gerechtes Wirtschaftswachstum zu fördern, wenn sie angemessen unterstützt werden“, heißt es in der Erklärung zum neunten MSME-Day 2025. „Der KKMU-Tag zielt darauf ab, ihre zentrale Rolle hervorzuheben und Möglichkeiten für ihre zukünftige Weiterentwicklung zu erkunden.“ Internationale Tage und Wochen sind Gelegenheiten, die Öffentlichkeit über besorgniserregende Themen aufzuklären, einen politischen Willen und Ressourcen zu mobilisieren, um globale Probleme anzugehen, und Errungenschaften der Menschheit zu feiern und zu stärken. Internationale Tage gab es schon vor der Gründung der Vereinten Nationen, aber die Vereinten Nationen haben sie als mächtiges Instrument der Interessenvertretung übernommen. Eine Frage der Haltung Ein deutscher Beitrag wurde allerdings auf der Rednerliste in Genf schmerzlich vermisst. Dabei hätte die Würdigung des deutschen Mittelstands als Treiber für nachhaltiges Wachstum und Innovation gut auf die Agenda gepasst. Und ebenso wichtig wäre es gewesen, die besondere Rolle des Mittelstands – und hier insbesondere der familiengeführten Unternehmen – für die Gesellschaft, den demokratischen Zusammenhalt und die Stärkung der regionalen Infrastruktur herauszustellen. Doch nichts davon. Diese Mittelstands-Vergessenheit musste ich an diesem 27. Juni nicht in Genf, dafür aber mehrfach in Berlin erleben „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371
von Heinz-Paul Bonn 1. März 2026
Berlin, 22. Oktober 2007. Lange genug hat es gedauert. 2007 legte das Statistische Bundesamt erstmals einen Bericht darüber vor, welche Kostenbelastungen den Unternehmen in Deutschland durch bürokratische Vorschriften entstehen. Demnach belastete der Bund damals die deutsche Wirtschaft durch gesetzlichen Melde- und andere Informationspflichten mit Kosten von 31,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Sammlung an Daten und Fakten, der erste fundierte Bericht dieser Art überhaupt, war im Auftrag der Bundesregierung entstanden, die konkrete Anhaltspunkte für Bürokratieabbau ermitteln wollte. Zwar hatten bei der Offenlegung dieser Zahlen die Industrieverbände schon dringend angemahnt, dass sich Bund, Länder und Kommunen zu einem „Aktionsbündnis Bürokratieabbau“ zusammenschließen sollten, doch sind es die mittunter gegenläufigen Interessen der Instanzen im föderalen System der Bundesrepublik, die es schwierig machen, einen gemein-samen Strang zu finden, an dem man ziehen könnte. Daran haben alle Beteuerungen in Wahlkämpfen, Gastreden bei Wirtschaftsverbänden, Auftritten in Talkshows oder – ach ja, dieses Forum gibt es ja auch noch – im Bundestag nichts geändert. Heute wird die Bürokratiebelastung durch rund 90.000 Vorschriften verursacht, die deutsche Unternehmen einzuhalten und zu beachten haben. Derzeit existieren allein auf Bundesebene gut 1.800 Einzelgesetze mit mehr als 55.000 Einzelnormen, darüber hinaus umfassen 2.728 Rechtsverordnungen rund 40.000 Einzelvorschriften. Globale Konzerne beschäftigen dazu ganze Gouvernance-Abteilungen. Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Mittelstand erledigen das in ihrer Freizeit. Die Zahl der Vorschriften steigt, obwohl es seit der Erstveröffentlichung fundierter Daten zur Bürokratiebelastung inzwischen vier Bürokratie-Entlastungsgesetze gegeben hat. Das letzte, im Sommer 2024 noch von der Ampel-Regierung auf den Weg gebracht, trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner nannte das Gesetz launig und vollmundig eine Steuersenkung, die nichts kostet. Das war wohl auch der Plan – eine minimal invasive Augenwischerei, die mehr einem Placebo gleichkommt als einer wirksamen Radikalkur. „Analog war gestern – die jetzt notwendige Verfassungsänderung!“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371
von Heinz-Paul Bonn 26. Februar 2026
Berlin, 18. März 2025: Als letztes Industrieland schließt sich Deutschland dem Klub der Nationen an, die ihre wachsenden Infrastrukturprobleme mit einer erhöhten Schuldenlast zu lösen beabsichtigen. Dafür brauchte es nicht mehr als eine Grundgesetzänderung – und einen Wortbruch. Mit einem Giga-Wumms, den der durch die Neuwahl im Februar 2025 eigentlich abgewählte Bundestag am buchstäblich letzten Tag seines Bestehens ermöglicht hatte, reagierte die noch nicht im Amt befindliche neue schwarz-rote Bundesregierung mit Unterstützung der Grünen auf die geänderte Gemengelage in der Welt, deren Zutaten sich wie die Gaben der sieben apokalyptischen Reiter anhören: Energiekosten, Bildungsnotstand, Strafzölle, höhere Nato-Ausgaben, Bedrohungspotenzial durch Putins Truppen für die Ukraine und mehr und mehr auch für ganz Europa – und nicht zuletzt unsere lahmende, um nicht zu sagen: lahmgelegte Wirtschaft und unsere bröckelnden Infrastrukturen. Die Schwarze Null war gestern, die Schuldenbremse nur noch eine Frage der Auffassung, ihre Auflassung war trotz anders lautender Ankündigungen im Wahlkampf mit einem Mal kein Tabu mehr. Und plötzlich scheint alles möglich zu sein. Man könnte Schulen modernisieren, Brücken erneuern, das Schienennetz ausbauen, Glasfaser flächen-deckend ausrollen – oder die Mütterrente und den Mindestlohn erhöhen. Und natürlich könnte man die Bundeswehr mit neuer Ausrüstung und mehr Personal dazu befähigen, uns und unser Land, ja ganz Europa zu beschützen. Ich habe damals darauf hingewiesen, dass uns Geld allein nicht glücklich machen wird: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit verabschiedete Grundgesetzänderung unterzeichnet. Sie wird nun noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, dann haben Infrastruktur und Klimaschutz einen Quasi-Verfassungsrang und für diese, sowie Militärausgaben stehen nahezu unbegrenzte Mittel zur Verfügung. Schon scharren die Kommunen mit den Hufen, weil sie hoffen, dass die rund 100 Milliarden Euro, die an die Bundesländer fließen sollen, möglichst bald bei ihnen ankommen. Dass der alte Bundestag sich erst auf seine verfassungsgebende Kraft besinnen konnte, nachdem er abgewählt wurde – geschenkt. Dass hinter dem Giga-Wumms ein massiver Wortbruch von Union und Friedrich Merz steht – geschenkt. Dass mittelständische Unternehmen in Deutschland sich einen solchen Schritt schon im Herbst, wenn nicht noch früher, gewünscht hätten, um sich selbst vor der drohenden Insolvenz zu bewahren – geschenkt! Wir haben nun also rund eine Billion – eine eins mit zwölf Nullen – Euro zur Verfügung, um unsere Wehrfähigkeit, unsere Infrastruktur und unseren Klimaschutz zu verbessern. Dazu haben wir das Grundgesetz in einem hinteren Paragrafen geändert. Wenn die Milliarden aber zu einem Kurswechsel in Deutschland führen sollen, dann müssen wir auch unsere Verfassung ändern – genauer: unsere innere Verfassung! [1] Denn viel Geld hilft nicht immer viel. Das zeigen erste Erkenntnisse aus dem öffentlichen Beschaffungswesen, das erst einmal prüft, validiert und vergleicht, ehe es zu einer konkreten Auftragsvergabe kommt: Doch die Anbieter der nun in Frage kommenden Investitionsgüter haben in einer ersten und naheliegenden kaufmännischen Entscheidung in der Erwartung eines sich belebenden Nachfragemarkt zuerst einmal vorsorglich die Preise erhöht. Was sie allerdings nicht erhöht haben, ist ihren Personalbestand, ihre Produktionskapazität und ihre Reaktionsgeschwindigkeit. „Analog war gestern – die jetzt notwendige Verfassungsänderung!“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371 [1] Bonnblog: „Über unsere Verfassung“ vom 24. März 2025
von Heinz-Paul Bonn 25. Februar 2026
Köln, 9. November 2009. An diesem Tag stellte ich meinen ersten Bonnblog online. Es war ein Experiment: Wie würden meine Kunden, meine Partner, meine Freunde, meine Verwandten darauf reagieren, dass ich von nun an Woche für Woche ungefragt meine Meinung zu aktuellen Themen der Zeit veröffentlichen würde. Das schlimmste, dachte ich, wäre die totale Teilnahmslosigkeit. Damals, 2009, rechnete man noch nicht gleich mit Shitstorms und Gewaltandrohungen als wahrhaft schlimmste Form der Leserreaktion. Nun, das Experiment dauert bis heute an. Und ich bin überrascht, wie überwiegend positiv meine Meinungsäußerungen aufgenommen wurden und immer noch werden. Dabei befinden wir uns in einem permanenten Aufmerksamkeitswettbewerb. Das ist so, seit Johannes Gutenberg den Buchdruck erfunden hat. Und seitdem das Internet die alles umfassende Infrastruktur für unsere Kommunikation geworden ist, hat sich dieses Werben um Wahrnehmung nur noch verschärft. Denn gleichzeitig hat sich unsere Aufmerksamkeitsspanne rapi-de verkürzt. Wir zeigen alle Symptome von ADHS – der Aufmerksamkeits-/ Hyperaktivitätsstörung. Wir lassen uns ständig ablenken – und sei es von den eigenen Tagträumen. In Vorträgen dämmern die ersten schon nach 60 Sekunden weg, ein TV-Einspieler darf nicht länger als 3:30 Minuten laufen, ein Videoclip wird gar nicht erst angeklickt, wenn die Spieldauer sechs Minuten übersteigt. Umgekehrt sorgt dieser Aufmerksamkeits-Wettbewerb für Selbst-Orientierung und Identifikation. „Ich blogge, also bin ich“; oder in Küchenlatein: „Blogito ergo sum!“ In diesem Hamsterrad drehe ich mich seit einem Dritteljahrhundert. Dabei begann alles mit einem Witz. In einer katholischen Grundschule wendet sich Schwester Ermentrudes an ihren Schulleiter und klagt: „Die Kinder sind heutzutage so unaufmerksam und hören gar nicht mehr richtig hin, wenn ich ihnen eine Geschichte aus dem Leben und Wirken Jesu erzähle.“ „Sie müssen mit der Zeit gehen und sich an die Erlebniswelt der Kinder anpassen“, rät der aufgeklärte Schulleiter. „Jetzt ist doch Ostern. Und da können Sie einfach mal etwas vom Osterhasen erzählen – dann bleibt immer noch Zeit genug, auf das Wirken unseres Herrn hinzuweisen.“ Die Schwester nimmt sich den Rat zu Herzen und eröffnet die nächste Religionsstunde so: „Kinder, ich habe gestern jemanden über die Wiese hoppeln sehen – mit langen Ohren und einem Stummelschwänzchen. Was glaubt ihr wohl, wer das war?“ Lange meldet sich keiner, bis schließlich der Mutigste in der Klasse die Hand hebt und sagt: „Ich würde ja sagen, es ist ein Karnickel – aber so wie ich den Laden hier kenne, ist es bestimmt wieder das liebe kleine Jesulein.“ Mit dieser Anekdote hat mir mein Marketingchef, Martin Vollmer, sein Kommunikationskonzept erklärt: Es sei richtig, sich regelmäßig bei seiner Zielgruppe zu melden. Aber es wäre falsch, immer nur von den eigenen Produkten und den eigenen Leistungen zu schwärmen. „Du interessierst die Menschen für dich, wenn du ihnen zeigst, dass du dich für sie interessierst“, lautet sein Credo. „Analog war gestern – die jetzt notwendige Verfassungsänderung!“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD bestellen. Den Link dazu gibt es hier.
von Heinz-Paul Bonn 14. Dezember 2025
Finale Reflexion und Ausblick. Ihr Lieben, wer einmal in einem Spiegelsaal stand, kennt das: Ein Blick vervielfältigt sich unendlich, verändert sich in jedem Spiegel – mal schmeichelnd, mal verzerrt, mal überraschend. So erlebe ich meine Gedanken im digitalen Spiegelsaal. Die KI spiegelt, bricht und variiert sie – und gibt sie mir oft schöner zurück, als ich sie hineingegeben habe. Manchmal schickt sie mich auf Abwege, manchmal führt sie direkt zum Ziel. Doch immer zeigt sie mir einen neuen Blickwinkel. Es erinnert mich an meinen Freund Victor Bonato, der Glas verformte, bespiegelte und daraus Spiegel schuf, die die Wahrnehmung ständig veränderten. Wer hineinsah, entdeckte nicht nur sich selbst, sondern auch die Welt um sich herum in neuen Farben. Vielleicht ist das der größte Reiz am Spiegelsaal: Er zwingt dich, dich selbst immer wieder neu zu sehen – und die Welt gleich mit. Am Ende dieser Reise bleibt für mich eine klare Erkenntnis: KI ersetzt keine menschliche Kreativität. Sie kann sie verstärken, verfeinern, beschleunigen – aber nicht ersetzen. Sie macht mich nicht zu einem anderen Menschen. Aber sie hilft mir, der zu sein, der ich sein will. Das größte Geschenk ist nicht Tempo, Präzision oder Geduld. Es ist die Möglichkeit, jeden Tag in diesen Raum zu treten – in dem nicht nur mein Spiegelbild wartet, sondern ein Dialog, der mich weiterbringt. Und wenn ich den Spiegelsaal verlasse, nehme ich jedes Mal ein Stück davon mit – in meine analoge Welt, zu meinem Schreibtisch, in mein Leben. Vielleicht ist das der wahre Kern dieser Serie: zu zeigen, dass Mensch und KI nicht nur nebeneinander arbeiten, sondern gemeinsam etwas schaffen, das keiner allein zustande brächte. Und so lade ich euch ein, weiter mit mir durch diesen Spiegelsaal zu gehen – Gang für Gang, Blick für Blick. Denn auch wenn das Menü heute vollständig ist, wird es morgen neue Zutaten geben.
von Heinz-Paul Bonn 7. Dezember 2025
Warum meine Werkstattordnung manchmal wie ein Bundesministerium klingt. Ihr Lieben, manchmal fühle ich mich in meiner kreativen Töpferwerkstatt mit der KI wie in Berlin. Vorne bringe ich klare Anträge ein: „Bitte ein Bild mit Datum oben, Text unten, roter Brille, fertig.“ Und hinten in der Maschinerie? Da tagt offenbar ein Gremium aus unsichtbaren Beamten in einer Cloud-Kantine, die erstmal Zuständigkeiten klären müssen. Dann heißt es: „Warten Sie, Herr Bonn, wir sind gleich so weit.“ Zwei Mi-nuten, drei Minuten, vier Minuten. Am Ende trudelt doch noch ein Ergeb-nis ein – oft schön, manchmal doppelt, gelegentlich verspätet. Fast wie ein Gesetzgebungsverfahren. Der Unterschied: Meine KI-Bürokratie kann ich wenigstens mit einer Werkstattordnung straffen – Regeln, Checks, automatische Neugenerie-rungen. Das fühlt sich fast so an, als könnte man dem Bundestag eine Python-Funktion verpassen: „Wenn Gesetzesentwurf länger als zwei Jahre hängt, Neustart automatisch!“ Ich gebe zu: Die KI hat ihre Macken, aber sie liefert mir am Ende immer wieder kreative Lehmklumpen, die mein Herz erfreuen. Die Politik dage-gen … naja, die hat noch kein rotes Brillen-Markenzeichen, an dem ich mich festhalten könnte. Und so bleibe ich dran, zwischen Bürokratie und Brille, zwischen Warten und Witz – mit der Gewissheit: Solange ich lachen kann, ist selbst der längste Verwaltungsakt noch erträglich.