Willkommen im Metamagicum - Vision und Wirklichkeit
Heinz-Paul Bonn • 7. April 2026
San Francisco, 23. Juni 2003.
Philip Rosedale konnte sich endlich entspannt zurücklehnen: die Sache lief störungsfrei. „Die Sache“, das war für Philip Rosedale die Verwirklichung eines Jugendtraums, die zur fixen Idee wurde, seit das Internet durch das World Wide Web, bessere Übertragungsraten und schnellere Server endlich seinen Ansprüchen genügte. Und jetzt war „Second Life“ live – eine virtuelle, dreidimensionale Welt, in der man mit einem selbst entworfenen Avatar umherspazieren, mit anderen Avataren kommunizieren und Geschäfte machen konnte.
Für Second Life hatte Rosedale mit Linden Lab ein eigenes Unternehmen gegründet und sein ganzes Geld hineingesteckt. Erst als er 2002 die IT-Legende Mitch Kapor für die Idee gewinnen konnte, nahm die Sache Fahrt auf. Der Gründer von Lotus Development und Entwickler des Tabellenkalkulationsklassikers Lotus 1-2-3 investierte nicht nur, sondern engagierte sich als Aufsichtsratsvorsitzender auch aktiv für Linden Lab und seine Produktidee.
Inspiriert wurden Rosedale und Kapor durch einen Science Fiction-Roman, in dem in einer nicht allzu fernen Zukunft ein „Grid“ aus Servern eine virtuelle Welt namens „Metaversum“ erzeugten. „Snow Crash“, so der Titel der 1992 erschienenen CyberPunk-Erzählung von Neal Stephenson sollte eigentlich selbst als Computersimulation und virtuelle Welt entstehen. Doch am Ende wurde es ein Bestseller mit 71 Kapiteln, in denen eine anarcho-kapitalistische Welt entstand, in der Drogen, ein Virus und die Religion als Ergebnis einer sich selbst reproduzierenden parasitären Informationseinheit dargestellt werden.
Mit Second Life wollte Rosedale einen positiven Gegenentwurf zu den Dystopien der Filmwelt schaffen. Und anfänglich sah auch alles recht gut aus. Die Einstiegsszenerie war der Londoner City mit dem Big Ben Tower als allseits sichtbares Wahrzeichen nachempfunden. Und schon bald flanierten Tausende von Avataren durch die virtuelle Welt, kommunizierten untereinander, schlossen internationale Freundschaften und tätigten erste Geschäfte. Ihre menschlichen Schöpfer hatten zudem die Möglichkeit, mit Hilfe eines Development Kits – die „Sandbox“ – eigene Gebäude und darin eigene Angebote zu kreieren. So entstanden beispielsweise nationale „Gateways“, über die Nutzer sofort in eine bestimmte Region einsteigen können.
Und die Zahl der Mitglieder stieg schnell auf 1,7 Millionen im Jahr 2007. Der starke Zulauf war möglich, weil der Normalzugang ins Second Life kostenfrei war. Nur Premium-Mitglieder, die über die Gestaltung des eigenen Avatars hinaus eigene Bauten und Plattformen mit der Sandbox gestalten wollen, zahlen eine monatliche Gebühr. Geschäftszahlen veröffentlicht Linden Lab nicht. Die Firma betont aber, seit Jahren profitabel zu sein. Allerdings: nach eigenem Bekunden hat Linden Lab für die Entwicklung von Second Life 1,3 Milliarden Dollar investiert und zusätzlich 1,1 Milliarden Dollar an Mitglieder ausbezahlt, die über Second Life eigene Angebote ins Web stellten und damit zur Attraktivität der Plattform beitrugen.
Doch seit dem Höchststand im Jahr 2007 erlebte Second Life einen ständigen Bedeutungsverlust in der öffentlichen Wahrnehmung. Nach dem anfänglichen Hype schrieben viele die damals noch unausgereifte Plattform angesichts massiver technischer Probleme ab. In den Massenmarkt hat es die 3D-Welt zwar nie geschafft, allerdings hat sich eine treue Fangemeinde entwickelt. Die Nutzungszahlen lagen 2012 bei einer Million Nutzern, die sich regelmäßig einloggten und pro Monat zusammengenommen 100 Millionen Stunden auf der Plattform verbrachten. 2023 waren immerhin noch etwa 50.000 Mitglieder auf Second Life aktiv.
In den ersten zwei Jahrzehnten sollen sich immerhin rund 36 Millionen Menschen für ein Second Life registriert haben. Doch abgesehen von technischen Schwierigkeiten litt Second Life immer noch unter der starken Konkurrenz. Spiele wie „World of Warcraft“ und vor allem die sozialen Netzwerke wie Facebook zogen schnell mehr Nutzer an sich. Hinzu kam, dass Linden Lab zwar früh als Ergänzung zur Desktop-Version eine eigene App für den Zugang ins Second Life über das Smartphone ankündigte, damit aber erst 2023 ein erstes Beta-Release präsentierte. Zu spät für ein zweites Leben für Second Life.
Das größte Problem für Second Life war der Content. Irgendwann erinnerte die 3D-Welt an ein Bahnhofsviertel: Sex Shops, Spielcasinos, Handyläden, Tauschbörsen, Finanzdienstleister, Kleinanzeigen sowie An- und Verkauf.
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Die Datenschutzgrundverordnung setzt den Unternehmen in Europa Grenzen beim Einsatz von künstlicher Intelligenz. Der Zugriff der Sprachassistenten auf personenbezogene Daten muss dabei genau beachtet werden. Auch der AI Act der EU definiert klare Verantwortlichkeiten von Betreibern und Nutzern von KI-Systemen. Vor allem im internen Experimentierstadium setzen aber viele mittelständische Unternehmen auf den Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Doch was sollte man beachten und welche Stellschrauben sind in KI-Projekten einzustellen, um künftig rechtssicher durch die KI-Zukunft zu kommen? Der Beitrag gibt Antworten. Geistiges Eigentum in Gefahr Der Buchautor Benjamin von Stuckrad-Barre ist stocksauer! Ihn ärgert, wie Tech-Giganten sich frei an seinen Texten und denen von anderen Autoren bedienen, um sie als Trainingsdaten für ihre Sprachmodelle zu benutzen. Dazu werden eben nicht nur Informationen aus dem Internet abgezogen, sondern auch durch das Urheberrecht geschützte Texte zeitgenössischer Schriftsteller eingelesen. "Das gehört mir, das habe ich mir ausgedacht"schimpft der Autor auf seinem Instagram-Account, den der Norddeutsche Rundfunk zur besten Sendezeit in den Tagesthemen zitiert. "Das gilt für jeden Schriftsteller und jeden Filmemacher, für jede Fotografin und jede Autorin." Er werde gerne gefragt, ob jemand sein Material verwenden darf. "Dann sage ich ja oder nein. Das ist auch mit der Frage verbunden: Was kriege ich dafür?" Nichts, wenn es nach den Geschäftsgebaren der KI-Unternehmen geht. Schon jetzt klagen Medienunternehmen gegen die „gewerbsmäßige Ausbeutung“ von geistigem Eigentum. Verlage versuchen bereits, ihre Werke rechtlich gegen die ungefragte Nutzung durch KI-Firmen zu schützen. Laut Experten sei das technisch möglich, aber kaum überprüfbar. Ironischerweise könnte dabei ausgerechnet künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen. Mit ihrer Hilfe ließen sich beispielsweise Plagiatsfälle überprüfen, indem Ähnlichkeiten zwischen Schreibstilen, Wortgebrauch oder Themen identifiziert werden könnten. Andererseits ließen sich solche Auffälligkeiten nicht erkennen, wenn – zum Beispiel bei Fachbüchern oder Zeitungsartikeln lediglich die darin enthaltenen Informationen ausgewertet und ohne Quellenangabe wiedergegeben werden. Deshalb verhandeln einzelne Verlage bereits über Vergütungsmodelle - im Umlauf sind zum Beispiel Zahlen wie 3.000 Dollar pro eingespeistem Buch. Stuckrad-Barre aber fordert, KI-Anbieter sollten erstmal alle Texte zurückgeben und sie fortan nur noch mit Erlaubnis und gegen Gebühr nutzen - die wohlgemerkt die Autoren festlegen. Sonst hätte der Schriftsteller noch eine ganz andere Idee: "Lasst uns doch das Urheberrecht abschaffen. Alles gehört allen - dann gilt das auch für Patente. Dann mache ich eben Google 2 auf, auch Facebook, und die müssen mir genau zeigen, wie sie das programmiert haben. Das kopiere ich dann einfach - und zwar ohne Nazis. Der Markt ist groß." Wenn geistiges Eigentum schon nichts mehr wert sei, dann eben für alle, findet Stuckrad-Barre. Schon jetzt revolutioniert künstliche Intelligenz das Übersetzen eines Werkes in eine andere Sprache. Zwar braucht es Intuition und Einfühlungsvermögen, um den Erzählstil eines Buches analog in eine andere Sprache oder gar in eine andere Kultur zu übertragen. Aber eine unkritische wortwörtliche Übersetzung ist schnell und per Knopfdruck erreicht. Das wäre bei gemeinfreien Texten, also jenen, deren Autor bereits seit 70 Jahen verstorben ist, problemlos. Die durch KI automatisierte Übersetzung eines zeitgenössischen Textes bedarf aber immer noch der Genehmigung des Autors. Firmengeheimnisse in Gefahr Vor allem in international engagierten Unternehmengehören KI-gestützte Übersetzungen inzwischen zum Alltag. Sie erleichtern die Kommunikation zwischen Angehörigen unterschiedlicher Sprache, beschleunigen die Anpassung von Firmenunterlagen für regionale Vertriebsgebiete und helfen dabei, in multinationalen Meetings zeitnah mehrsprachige Protokolle zu generieren. Doch dabei ist Vorsicht bei der Wahl der Cloud-Plattform geboten, über die die Übersetzung erfolgt. Wer „mal eben schnell“ auf diese Weise Firmeninterna einer externen KI-Plattform anvertraut, ohne Geheimhaltungsvereinbarungen zu treffen, kann Gefahr laufen, unbeabsichtigt Geschäftsgeheimnisse preiszugeben. Deshalb ist auch unter Datenschutzgesichtspunkten die Wahl des richtigen und zuverlässigen KI-Partners von großer Bedeutung. Doch in praktisch jeder Organisation gibt es inzwischen einen Wildwuchs an eingesetzten KI-Tools. Das beginnt bei den Apps auf dem Smartphone und setzt sich auf dem Laptop fort, wo die kleinen Helferlein für kleines Geld zum Einsatz kommen. Es ist deshalb ratsam, in der eigenen Organisation einen weitreichenden Überblick über die verwendeten KI-Werkzeuge zu erhalten. Eine einfache und doch sinnvolle Maßnahme kann es sein, mit den Teams in den Abteilungen eine Aufstellung der dort eingesetzten KI-Apps zu erarbeiten. Eventuell lohnen sich auch Interviews mit einzelnen Mitarbeitern, um eine Vorstellung davon zu erhalten, was wo und in welchem Zusammenhang genutzt wird. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie die dabei verwendeten Daten bereitgestellt werden – also beispielsweise durch Texte, Mails, Zeichnungen, Produktbeschreibungen oder Videomitschnitte. Es geht auch darum, die damit verbundenen Datenverarbeitungsprozesse auf die Frage hin zu überprüfen, ob hier möglicherweise ungewollt interne Informationen abfließen könnten. „Viele Unternehmen unterschätzen, wie tief KI bereits in die Arbeitsprozesse integriert ist, oft ohne formelle Genehmigung oder die nötige rechtliche Prüfung“, meint Rechtsanwalt Philipp Müller-Peltzer, Partner bei der Unternehmensberatung Schürmann Rosenthal Dreyer, der sich auf rechtliche Aspekte im Umgang mit künstlicher Intelligenz spezialisiert hat und dazu einen praktischen Leitfaden anbietet. „Die Bestandsaufnahme ist unerlässlich, um die Risikoklassifizierung, datenschutzrechtliche Compliance oder mögliche Haftungsrisiken zu bewerten.“ Er rät dazu, Nutzungsrichtlinien für die eigene Organisation festzulegen. Regeln könnten etwa klären, dass KI-Systeme zwar verwendet werden dürfen, die Eingabe oder Weitergabe von vertraulichen oder personenbezogenen Daten aber untersagt bleibt. Allerdings: Wer will das im Tagesablauf wirkungsvoll überprüfen? Tatsächlich aber kann die Festlegung solcher Richtlinien zur Vermeidung von Datenschutzverletzungen und Haftungsrisiken beitragen. Ohne eine solche Regelung bleibt die innerbetriebliche Nutzung von künstlicher Intelligenz ein Unsicherheitsfaktor. Personenbezogene Daten in Gefahr Es ist aber nun mal so, dass KI Einsätze vor allem dann einen großen Nutzen erbringen, wenn sie auf einen möglichst großen Datenpool zurückgreifen können. Dessen Analyse kann zu neuen Erkenntnissen, Innovationspotenzialen und Prozessvereinfachungen führen. Dazu ist neben qualitativ hochwertigen Daten auch eine ausreichende Datenmenge erforderlich, um zuverlässige Ergebnisse zu erzielen. Die Crux: Diese Daten enthalten mitunter personenbezogene Informationen, die durch die strengen Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung geschützt sind. Das macht den Datenschutz zu einem zentralen Aspekt des KI-Einsatzes. Allerdings legen viele Firmen den Datenschutzaspekt eher elastisch aus – insbesondere, solange sich das KI-Projekt noch im Experimentierstadium befindet. Doch auch ein KI-System, das ausschließlich für den internen Gebrauch geplant und eingesetzt wird, greift tief in den Datenbestand ein. Gerade im Marketing, im Vertrieb, in der Buchhaltung und im Personalmanagement ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dabei personenbezogene Daten berührt werden. Denn egal ob bei der Erhebung von Trainingsdaten, dem KI-Training oder im produktiven Einsatz sollte eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage angestrebt werden – dazu reicht oft eine einfache Einwilligung. So fordert es der Artikel 5 der DSGVO. Auch der AI Act greift, wenn KI-Systeme oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose Artificial Intelligence ) in der EU angeboten oder in Betrieb genommen und verwendet werden. Schließlich gilt für sie auch das Urheberrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf den Umgang mit schützenswerten personenbezogenen Daten oder auf Informationen, die zum geistigen Eigentum Dritter gehören. In der Regel werden Betroffene zum Beispiel bei der Eingabe ihrer Daten in einem Webformular um Einwilligungen zur Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten gebeten. Meist passiert das mit einer Einblendung unter dem etwas euphemistischen Titel „Ihre Privatsphäre ist uns wichtig“. Doch nach dem Gesetz haben die Betroffenen jederzeit das Recht und die Möglichkeit, diese Einwilligung zu widerrufen. Dann sind die Daten aber mit hoher Wahrscheinlichkeit längst verarbeitet und analysiert, was eine nachträgliche Löschung erschwert – vor allem, wenn diese Daten in den unendlichen Weiten eines neuronalen Netzes verschwunden sind. Berechtigtes Interesse Oftmals ist aber auch die Einholung von Einwilligungen gar nicht möglich, weil dort keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Betroffenen besteht – zum Beispiel, wenn das KI-System selbst Internet-Informationen einliest oder Webseiten-Analysen vornimmt. Viele Unternehmen greifen deshalb auf den Ausweg zurück, den der Artikel 6, Absatz 1 der DSGVO liefert. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen. Zum „berechtigten Interesse“ können auch Effizienzsteigerungen oder Kosteneinsparungen sowie die Optimierung eigener Angebote durch KI-Systeme einschließlich deren Weiterentwicklung berücksichtigt werden. Doch die Fallstricke können auch in der Vergangenheit liegen, warnt Rechtsanwalt Philipp Müller-Peltzer in einem Beitrag für das Handelsblatt. „Wenn im Unternehmen bereits vorhandene Daten für das Training von KI genutzt werden sollen, ist der Grundsatz der Zweckbindung zu beachten. Dieser besagt, dass die Zwecke der Datenverarbeitung bereits bei der Erhebung personenbezogener Daten festgelegt, eindeutig und legitim sein müssen.“ Doch die meisten Daten im Unternehmen wurden ja nicht für KI-Trainings erhoben, sondern für andere interne Prozesse. Damit wäre also eine Zweckänderung verbunden, die nur zulässig wäre, wenn der neue Verarbeitungszweck mit dem ursprünglichen vereinbar ist. Ob die Verarbeitung von bereits vorhandenen personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Informationen über Altkunden oder Akquisefälle – zulässig ist oder nicht, kann also durchaus eine Frage der Auslegung sein. Es gibt hier noch viel „auszuurteilen“. Datenschutz-Check für KI In vielen Fällen durchlaufen KI-Systeme eine Karriere vom Experimentierstadium zum marktreifen Produkt. So könnten zum Beispiel KI-Plattformen, die ursprünglich ausschließlich für den Einsatz im eigenen Unternehmen geplant waren, nach und nach auch Geschäftspartnern in der eigenen Lieferkette angeboten werden, um die Effizienzgewinne auf die gesamte Supply Chain auszudehnen. Der AI Act unterscheidet allerdings zwischen Betreibern und Nutzern von KI-Systemen und stellt unterschiedliche Anforderungen an die beiden Gruppen. Müller-Peltzer empfiehlt auch deshalb, einen Datenschutz-Check für KI vorzunehmen. Dazu gehört ein Abgleich der AGBs des KI-Anbieters oder Plattform-Betreibers zu der Frage, ob die Dienstleistungen eine Datenverarbeitung und Speicherung vorsehen und ob eine Datenverarbeitungsvereinbarung vorliegt. Geprüft werden sollten auch Vertraulichkeitsvereinbarungen vor allem dann, wenn betriebsinterne Daten in die Verarbeitung einfließen. „Unternehmen können unabsichtlich gegen die DSGVO verstoßen, wenn sensible Daten ohne ausreichende Zustimmung oder Schutzmaßnahmen verarbeitet werden“, warnt Rechtsanwalt Müller Peöltzer. Und: „Wer frühzeitig klare Strukturen schafft und rechtliche Stolpersteine kennt, nutzt die Chancen von KI effizienter und risikobewusster.“

Toronto, 22. Oktober 2015. Es wird einen Aufschrei gegeben haben. Schrecken, Entsetzen, vielleicht Panik. Ich weiß nicht, was an diesem Oktobernachmittag um mich herum geschah, denn ich war einfach weg. Herzstillstand! Geplant hatte ich eine Reise zu Geschäftsfreunden in Kanada – es ging um die Zukunft meines Unternehmens, der GUS Group. Ich hatte den Plan, sie in einen größeren Kontext zu stellen – eine Niederlassung in Nordamerika zu gründen und gleichzeitig Teil eines größeren Firmenkonglomerats zu werden, das sich auf Unternehmenslösungen für kleine und mittlere Firmen rund um den Globus spezialisiert hatte. Doch stattdessen fand ich mich später im Rettungswagen wieder. Um mich herum piepten Kontrollinstrumente. Mir tat die Brust weh. Aber ich hatte keine Erinnerung an das, was geschehen war. Doch ich hatte ein Déjà-vu. Und in der Tat, ich hatte das alles schon mal erlebt. Anders, aber doch frappierend ähnlich. Als kleiner Junge ging ich im Frühsommer 1956 an der rechten Hand meines Großvaters aus Köln (ich nannte ihn „meinen Kölner Opi“), meine kleine Schwester Uschi war damals sieben Jahre alt, über ein – wie wir es damals nannten – Trottoir zu unserem Sonntagmorgen-Frühschoppen. Ein Weg von vielleicht 250 Metern von zu Hause weg. Plötzlich brauste ein Auto von hinten und von der anderen Straßenseite auf uns zu – und erwischte uns drei im Kreuz. Meine kleine Schwester, die links am Zaun neben dem Opi ging, wurde von Passanten, die uns entgegenkamen, von der Straße weg weiter in den Zaun gedrängt. Mein „Kölner Opi“, den der linke Kotflügel von hinten traf und zur Seite schleuderte, erlag nach einigen Tagen seinen Verletzungen. Mich, der ich am Bordstein ging, erwischte der Frontkühler im Kreuz, ich wurde etwa 15 Meter weit durch die Luft geschleudert und landete auf dem Kopfsteinpflaster direkt vor jener Gartengaststätte, die wir für unseren Frühschoppen eigentlich angesteuert hatten. Ich galt als tot. Doch – unfassbares Glück im Unglück: an diesem Sonntag fand in der Gaststätte gerade eine Blutspendeaktion statt. Die beiden diensttuenden Ärzte eilten sofort auf mich zu, leiteten Wiederbelebungsmaßahmen ein und holten mich zurück ins Leben. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371

2026 ist das Jahr, in dem sich der Einsatz von künstlicher Intelligenz deutlich auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie viele Arbeitsplätze durch KI entstehen und wie viele wegfallen. Es geht auch um die Gestaltung der Arbeitswelt von heute und morgen. Welche Auswirkungen das auf mittelständische Unternehmen haben kann, zeigt dieser Beitrag. Vom Low Coding zum No Coding Man kennt das aus Action-Filmen: Kurz vor dem Showdown dringen die Protagonisten unter größten Opfern in den Computerraum der Bösewichte ein und ein (meist dicklicher, blasser und bebrillter) Nerd überreißt in wenigen Augenblicken den über den Bildschirm fließenden Quellcode, lässt dann seine Finger in Windeseile über eine Tastatur fliegen, um mit ein paar Code-Zeilen die bereits aktivierte Weltuntergangs-Bombe zu stoppen. Alternativ wird auch schon mal per Spracheingabe der Computer davon überzeugt, zur guten Seite zu wechseln. Das gelingt immer drei Sekunden, bevor die Uhr abgelaufen ist... Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein. Vor allem die hochkomplexen Anwendungssysteme, die in Unternehmen die Geschäftsprozesse steuern, verfügen über zahllose für den Außenstehenden nur schwer zu erkennende Fernbeziehungen zwischen den einzelnen Funktionen, die eine schnelle adhoc-Anpassung an neue Begebenheiten praktisch unmöglich machen. Meist muss dann ein Anwendungsentwickler des Software-Herstellers gerufen werden, der nach einer Bedarfsermittlung ein Pflichtenheft und einen Kostenvoranschlag erstellt, sich nach der Genehmigung zurückzieht und im Idealfall innerhalb der festgesetzten Zeit mit einem Update rüberkommt. Agil ist das aber nicht. Deshalb versprechen viele Anbieter von Unternehmenslösungen und Anwendungsentwicklungsumgebungen, dass auch Fachkräfte im Unternehmen, die nicht über Programmierkenntnisse verfügen, neue Funktionen entwickeln können, indem sie einfach nur per Drag and Drop Beziehungen zwischen Objekten, Funktionen und Prozessen herstellen. Low Code verspricht einen Königsweg in die DevOps, also die Verzahnung von Development und Operations innerhalb einer Organisation. Schon heute greifen hier KI-gestützte Entwicklungsumgebungen an, indem sie den gesamten Prozess des Software-Developments von der Strategie über die Architektur schließlich bis zum fertigen Code begleiten. Das könnte in den kommenden Jahren so weit führen, dass moderne KI-Anwendungen nur noch aus einer Datenbank-Ebene bestehen, auf deren Daten einzelne KI-Agenten zugreifen und arbeiten. Das wäre das Ende der heutigen Büroarbeit, in der in Masken geklickt und Daten nach dem CRUD-Prinzip bearbeitet werden (Create, Read, Update, Delete). Mit „No Code“ KI-Anwendungen entstünde damit eine völlig neue Anwendungslandschaft, die die Arbeitswelt im Unternehmen grundlegend verändern könnte. Schluss mit klassischen Bürojobs Laut Milo Honegger, Director AI Business Value beim Software-Konzern Oracle, wird sich dadurch aber nicht nur die Software im Unternehmen fundamental wandeln, sondern auch die Rollen, die künftig von Menschen im Büro eingenommen werden. „Heute nutzen wir Anwendungen primär so: Wir klicken durch Masken, geben Daten ein, analysieren Berichte und leiten manuell Maßnahmen ein“, sagte er in einem Beitrag für das Computer-Fachmagazin IT-Business. Künftig werden jedoch KI-Agenten viele dieser Arbeiten übernehmen – und nicht zuletzt die Schlussfolgerungen aus den Informationen automatisiert ziehen: „Agenten analysieren Daten kontinuierlich im Hintergrund, relevante Muster und Anomalien werden proaktiv identifiziert und Vorschläge automatisch generiert.“ Seine Vision des künftigen Arbeitsplatzes sieht dabei eine völlig neue Managementrollen in den neuen Fachabteilungen: Weil in klar definierten Fällen dann Aktionen durch künstliche Intelligenz autonom angestoßen werden können (oder dürfen), werde der Mensch sich zum Reviewer, Challenger und Entscheider weiterentwickeln. Das wäre das Aus für das Jobverständnis des klassischen Sachbearbeiters, der Geschäftsvorfall für Geschäftsvorfall an einer Bildschirmmaske abarbeitet und oftmals lediglich einen Einzelaspekt eines komplexeren Geschäftsprozesses bearbeitet. KI-basierte Unternehmensanwendungen werden sich also nicht nur von den monolithischen Application Towers von vorgestern über Cloud-native Lösungen von heute zu agenten-getriebenen Analysen weiterentwickeln – auch das Verständnis vom Aufgabenumfeld der Menschen vor den Bildschirmen wird sich zu einer ganzheitlicheren Sicht auf die Geschäftsprozesse wandeln. Auf die Vereinzelung der Arbeitsschritte in einer arbeitsteiligen Büroumgebung folgend wird ein generelles Verständnis der Vorgänge gefordert. Und: Es darf angenommen werden, dass dadurch die Anzahl der Bildschirmarbeitsplätze im Büro deutlich sinkt. Wo heute, sagen wir, ein Team aus einem Dutzend Personen einen Geschäftsvorfall vom Anfang bis zum Ende arbeitsteilig durchgeht, reicht künftig möglicherweise nur noch ein Mensch aus. Das führt zu einem gigantischen, weil doppelten Einsparungseffekt: Es werden nicht nur weniger Arbeitskräfte im Büro benötigt, sondern auch weniger Computer-Arbeitsplätze. Das hat auch für Software-Anbieter wie SAP massive Konsequenzen, die derzeit ihre Preisstruktur in der Regeln nach der Anzahl der „Seats“, also der Zahl der User gestalten. (Aber das ist eine andere Geschichte, die ein andermal erzählt werden muss.) Im Büro wandeln sich schon jetzt die Aufgabenstellungen für die Belegschaft massiv. Wo Heerscharen ihren Tag damit verbringen, Meetings vor- und nachzubereiten, Protokolle mitzuschreiben und zu verteilen und Aufgabenlisten anzuhaken, erleichtern schon jetzt Chatbots wie die auf ChatGPT aufbauenden Copiloten in den Microsoft-Produktivitätsanwendungen oder Gemini in den Google-Suiten die Arbeit. Künftig aber werden sie die Arbeit nahezu vollständig übernehmen, Transkripte von Meetings erstellen, zusammenfassen und in andere Sprachen übersetzen, Beschlüsse in Aufgaben runterbrechen und ihre Erledigung überwachen. Der berühmte Satz aus langweilen Meetings – „Zuerst der Status von allen Statusmeetings“ – wird gottseidank der Vergangenheit angehören. Ähnliches gilt für die Korrespondenz, die Kundenkommunikation, die Recherche in umfangreichen Quelltexten wie zum Beispiel gesetzliche Regelungen, die Erfassung von Buchungsdaten und ihre Auswertung im Controlling. Die sogenannte Zuarbeit wird automatisiert. Und in den Entlassungsplänen der großen Konzerne zeigt sich schon jetzt, dass praktisch die gesamte Schicht des Mittelmanagements als Kandidat für Einsparungen erkannt wird. Check and Balance wird mehr und mehr zu einer Aufgabe für künstliche Intelligenz. Die „Strombergs“ müssen abdanken. Kreativität, Intuition und Innovationsfähigkeit sind dagegen die Eigenschaften, die noch lange vor der Ablösung durch KI-Agenten gefeit sind. Nullsummenspiel am Arbeitsmarkt? Rund 1,6 Millionen Arbeitsplätze könnten in den kommenden 15 Jahren von einem durch KI-Agenten induzierten Transformationsprozess betroffen sein, mutmaßt das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) in einer zum Jahreswechsel veröffentlichten Untersuchung. Die Einschätzung des Forschungsarms der Bundesagentur für Arbeit ist allerdings durchaus als Entwarnung zu verstehen: Die Gesamtzahl an Arbeitsplätzen in Deutschland dürfte weitgehend konstant bleiben, wenngleich sich dahinter gewaltige Veränderungen verbergen. Rund 800.000 Arbeitsplätze könnten in dieser Zeit durch KI wegfallen und rund 800.000 andere neu entstehen. Ein Nullsummenspiel also? Nein, denn die Wirtschaft dürfte von diesem Transformationsprozess deutlich profitieren, meinen die Forscherinnen und Forscher des IAB – vorausgesetzt KI-Anwendungen kommen auch tatsächlich zum Einsatz. Sonst droht Jobverlust durch Bedeutungsverlust im globalen Wettbewerb. Das IAB sieht vor allem in den Unternehmensdienstleistungen gewaltige Veränderungspotenziale. Ist dabei aber noch deutlich konservativer als es KI-Protagonisten wie Milo Honegger von Oracle erwarten: Zu den Einsparungskandidaten der IAB zählen Sekretariats- und Schreibdienste sowie die Arbeit von Callcentern und Auskunfteien. In diesem Bereich werde die Zahl der Beschäftigten in den kommenden 15 Jahren voraussichtlich um rund 120.000 Menschen sinken. Doch wie die Beispiele in diesem Beitrag zeigen, könnte die Zahl der vom Wandel betroffenen Arbeitsplätze weit Darüber hinaus gehen. Das IAB rechnet außerdem damit, dass weniger Arbeitskräfte in den Bereichen Lager-Logistik, Gesundheitswesen, im Großhandel und in der öffentlichen Verwaltung gebraucht werden. Gerade in den Kommunen greift derzeit in der Tat eine Rationalisierungswelle, die durch Software-Erneuerung, Integration von Prozessen auch zwischen verschiedenen Behörden und dem Einsatz von KI-Agenten für sich wiederholende Tätigkeiten gespeist wird. Die Behörden treten damit auch dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel durch das Ausscheiden der Baby-Bommer aus dem Arbeitsverhältnis entgegen. Mehr Erwerbstätige werden laut IAB voraussichtlich im Bereich IT- und Informationsdienstleister gebraucht. Dort könnte die Zahl der Erwerbstätigen in den nächsten 15 Jahren um 110.000 Menschen wachsen. Allerdings wandelt sich dort der Bedarf von reinen Programmierern und Systemadministratoren, deren Aufgabe durch künstliche Intelligenz weitgehend automatisiert werden kann, zu den Entwicklern der oben beschriebenen neuen Anwendungslandschaften auf Basis von teilautonomen KI-Agenten. Darüber hinaus, so meint das IAB dürften außerdem die Bereiche Erziehung und Unterricht, Gastgewerbe, Einzelhandel und Baugewerbe an Personal gewinnen. Schön wärs. Strukturwandel gestalten! Bedauerlicherweise werden die derzeit zu beobachtenden negativen Entwicklungen am Arbeitsmarkt weniger durch die Chancen bestimmt, die sich aus der Transformation durch Digitalisierung, Cloud Computing und künstlicher Intelligenz ergeben, sondern vor allem durch die massiven Belastungen aus zu hohen Löhne, galoppierenden Energiekosten, überbordenden Bürokratieaufwänden, einbrechenden Absatzmärkten, bedrückender Steuerlast und nicht zuletzt aus dem Investitionsbedarf aus Energiewende und Klimawandel. So warnen denn auch die Wissenschaftler Ole Teutloff und Fabian Baesermann von der Universität Oxford davor, den Wandel am Arbeitsmarkt monokausal durch die „KI-Brille“ zu erklären: „Angesichts all dieser gleichzeitig wirkenden Megatrends ist es schlicht unmöglich und letztlich irreführend, den isolierten Effekt von KI auf den Arbeitsmarkt identifizieren zu wollen – denn er tritt ja ohnehin nicht in Isolation auf“, warnen die beiden in einem Beitrag für die Fachzeitschrift Wirtschaftsdienst. Hinzu kommt mit Blick auf Deutschland ohnehin, dass die Unternehmen hierzulande seit nunmehr drei Jahren nicht nur weniger in die Modernisierung ihrer Arbeits- und Fertigungswelt investieren – sondern wenn überhaupt, dann lediglich als Ersatzbeschaffung für bestehende Maschinen, wie das Münchner ifo Institut ermittelte. Allerdings: Dadurch werden auch die Chancen, die sich durch künstliche Intelligenz in der Robotik und der Fertigungsautomation ergeben könnten, nicht im vollen Umfang genutzt. Und der Druck auf den Arbeitsmarkt ist in der Tat dramatisch: 2025 planten bereits 40 Prozent der Unternehmen in Deutschland Stellenstreichungen, die nun im laufenden Jahr wirksam werden. Die Ursachen werden je nach Branche unterschiedlich gewichtet: - - - - Automobilbau und Zulieferer : VW, ZF, Continental, Schaeffler, Ford und Bosch begründen ihre Maßnahmen mit Elektromobilität, Kostendruck und globaler Konkurrenz. - Chemie- und Pharmafirmen wie Evonik, Bayer und BASF sehen vor allem Kosten- und Strukturmaßnahmen als Grund für Stellenstreichungen. - Energietechnik und Versorger wie E.on, RWE und Siemens Energy sehen vor allem den Umbau zu erneuerbaren Energien und intelligenten Netzen als Ursache für den Personalabbau. - Im Maschinen- und Anlagenbau werden hingegen häufiger Automatisierung und KI-Einsatz als Begründung genannt. - Und in der Telekommunikation und Informationstechnik verändern Automatisierung und KI die Arbeitsplätze bei der Deutschen Telekom, Vodafone, Amazon, Google oder SAP, heißt es dort. Allein im Bereich Telekommunikation und Informationstechnik sind zuletzt 50.000 Stellen gestrichen worden, während weiterhin mehr als 100.000 Fachkräfte gesucht werden. Dies zeigt, dass künstliche Intelligenz inzwischen eindeutig seine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat. Allerdings nur dort, wo der Strukturwandel als Chance für die digitale Transformation gesehen wird. Mittelständische Unternehmen sollten deshalb nicht allein aus Kostengründen auf Einsparungseffekte durch den KI-Einsatz setzen. Gerade in Krisenzeiten ist es entscheidend, den Blick auf morgen zu richten. Die Frage, wie man in Zukunft aufgestellt sein will, ist auch dann strategisch wichtig, wenn die finanziellen Spielräume derzeit gering sind. Der zielorientierte Einsatz von KI ist dabei ohne Frage ein essenzieller Bestandteil einer Transformation in die Zukunft. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. 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Ülitz / Jastrow, 9. Mai 1945. Die wichtigsten Menschen in meinem Leben sind Frauen. Meine Mutter schenkte mir das Leben am ersten Tag nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Sie wird „vor Hoffnung verrückt“ gewesen sein, um mit dem Liedermacher Wolf Biermann zu sprechen, dass sie mich in eine Welt warf, die am Boden lag, von den Rachegelüsten der sowjetischen Rotarmisten bedroht und ohne eine sinnvolle Perspektive, wie es nun mit uns weitergehen sollte. Nun es ging weiter – und wir zogen nach Westen, fanden in Oberkassel eine neue Heimat. Der Ort wurde später ein Stadtteil von Bonn, noch ehe diese Stadt (provisorische) Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland werden sollte. Meine Mutter war auch genau der Typ, für den Herausforderungen wie geschaffen sind. Sie war herrisch und zugleich liebevoll, zupackend und zugleich zaghaft – vier Eigenschaften, die ich wohl selbst von ihr geerbt haben dürfte. So kam Bonn nach Bonn. Die zweite wichtige Frau in meinem Leben hieß Gisela Andreas, ehe sie zur Gisela Bonn wurde. Sie war seit den ersten Tagen des Softwarehauses, das ich 1980 gegründet hatte, meine Assistentin im Sekretariat. Seit drei Jahrzehnten sind wir verheiratet und gehen miteinander durch gute und durch schlechte Zeiten und sorgen füreinander, solange es auch hoffentlich noch möglich ist. Kein Mensch auf dieser Welt hat mich so kontinuierlich und konsequent geerdet wie sie, wenn mich hochfliegende Pläne davontrugen. Sie hat auch meine Wutausbrüche stoisch ertragen, wenn die Dinge nicht so liefen, wie ich sie mir gewünscht hatte. Gisela schenkt mir ein Leben „in der Mitte“. Auch die zeitlich gesehen dritte wichtige Frau schenkte mir das Leben: Miranda Gardner ist die im doppelten Sinne des Wortes „beherzte“ Stewardess, die rechtzeitig und richtig zum Defibrillator griff, als mir am Gepäckband am Flughafen Toronto das Herz stillstand. Im Oktober 2015 ermöglichte sie meine Wiedergeburt. Seitdem verbindet uns jenes unsichtbare rote Band, das der Sage nach Menschen mit einem gemeinsamen Schicksal vereint. Drei Frauen, die drei grundlegende Ereignisse in meinem Leben darstellen. Vier weitere Frauen sind meine Töchter Corinna und Martina und deren Zwillinge Louisa und Hannah. Es ist ein unfassbares Glück, dass alle vier gesund durch ihr bisheriges Leben gekommen sind, dass alle vier vielversprechende Karrieren eingeschlagen haben und dass alle vier es auch weiterhin mit mir aushalten wollen… „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371

Berlin, 5. September 2025. Knapp 2000 Aussteller haben sich in den Berliner Messehallen unter dem Funkturm zur Internationalen Funkausstellung zusammengefunden. Unter dem Messemotto „Innovationen für Alle“ (IfA) zeigen sie Klassiker wie Fernsehgeräte, Audiosysteme, Smartphones und Zubehör, Spielekonsolen und Dinge, die man nicht sofort auf einer Funkausstellung erwarten würde: Mäh- und Saugroboter zum Beispiel, die den rund 220.000 Besuchern in der kurzen Messewoche kleine Kunststücke zeigen. So können Saugroboter neuerdings Treppen steigen, statt nur vor ihnen zurückzuschrecken. Mähroboter lernen anhand eines Gartenkalenders, wann sie wo den Rasen trimmen sollen. Und die ominösen Hausgeräte, die schon seit seligen ISDN-Zeiten angeblich über das Netz selbst-ständig Bestellungen aufgeben können, sind auch wieder da. Nur smarter, leistungsfähiger und fast immer mit dem wichtigsten Attribut der Jetzt-Zeit ausgestattet: „Powered by AI“. Vier Tage drauf, am 9. September und diesmal nicht in Berlin, sondern in München, öffnete die Internationale Automobil Ausstellung ihre Pforten. Zu sehen waren dort – offensichtlich – Fahrzeuge, aber auch Zulieferteile und Accessoires. Doch die Stars der IAA waren auch hier nicht die Hardware, sondern die Software und Elektronik: die 800-Volt-Systeme, mit denen BMW, Audi und Mercedes die neuen Modelle ihrer Elektroautos ausstatten wollen, um damit E-Pionier Tesla mit seinem 400-Volt-System hinter sich lassen zu können. Und natürlich neu gestaltete Infotainment-Systeme, die mit Funktionen wie Augmented Reality Zusatzinformationen auf die Windschutzscheibe projizieren. Praktisch alle großen Automobil-bauer setzen dabei auf eine neue Generation an Software-Plattformen für ihre Fahrzeuge. Praktisch keine Produktpräsentation, kein Messe-Event, kein Geschäftsmodell kommt heute noch ohne Software und jene Elektronik-Plattformen aus, auf denen die Algorithmen ablaufen können und Geräten, Events und Modellen neue Eigenschaften, Zusatzfunktionen oder die Fähigkeit einflößen, ihre Umgebung wahrzunehmen und entsprechend zu reagieren. Ähnlich wie die chemische Industrie produziert die Software-Industrie Basistechnologien für praktisch jeden Lebensbereich berühren. Ja, viele Geschäftsmodelle bestehen bereits nur noch aus Software: Internet-Banken zum Beispiel, Online-Börsen, Computerspiele. Ohne Software-Unterstützung würden Versicherungen keine Policen berechnen können. Ohne Unternehmenslösungen würde kein Industrieunternehmen in Deutschland auch nur ein Stück produzieren, verkaufen und ausliefern können. Es ist die Software, die die digitale Transformation in praktisch allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft vorantreibt. Und es sind die Software-Entwickler, Webdesigner, Systemadministratoren, Hardware-Schrauber und Leiterplatten-Löter, die die moderne industrielle Welt am Laufen halten. Und während die Entwicklungsabteilungen der globalen Konzerne eine Personalstärke haben, die mit der Belegschaft großer Softwarehäuser vergleichbar ist, operieren die meisten der IT-Wizards im Verborgenen: in kleinen und mittleren regional ausgelegten Software- und Systemhäusern, in den IT-Shops der mittelständischen Anwender und – seit Corona in zunehmender Zahl – als Freelancer vom Ho-me Office, aus dem Wohnmobil oder von einer Finca irgendwo in Spanien aus. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371

München, 4. Mai 1983. Es roch alles nach neu. Christian Wedell hatte gerade seinen Arbeitsvertrag als Sales Manager bei Microsoft unterschrieben, als ihm eine ganz andere Aufgabe auferlegt wurde als der Verkauf von Windows-Lizenzen. Es galt, acht Jahre nach der Gründung der Softwarefirma Microsoft in Albuquerque im US-Staat New Mexico eine Niederlassung in Deutschland aufzubauen. Und er fand die ersten Büroräume als Untermieter des Mikroprozessor-Herstellers Zilog in Unterschleißheim. Natürlich musste es in der Nähe von München sein, „the place to be“, wo gerade mit der ganzen Kraft der Bayerischen Staatssubventionen eine Zukunftsbranche aus der Taufe gehoben und an den Freistaat gebunden wurde, während die alten Industrieländer wie Nordrhein-Westfalen sich mit einem massiven Strukturwandel weg von Kohle und Stahl und stattdessen hin zu was auch immer befasst waren. Ins Unternehmen hatte Wedell der erste Geschäftsführer von Microsoft Deutschland, Joachim Kempin, geholt und damit einen Glücksgriff getan. Nicht nur angelte Wedell den Münchner Premium-Kunden Siemens, was der aus sechs Mitarbeitern bestehenden deutschen Niederlassung auf einen Schlag eine Million Dollar in die Kassen spülte. Er sollte auch maßgeblich am schnellen Wachstum nicht nur der deutschen Niederlassung beteiligt sein. Vier Jahre nach der Gründung übernahm er den Statt-halterposten von Joachim Kempin und gründete von München aus die nächsten Europa-Niederlassungen in der Schweiz und Österreich. 13 Jahre nach seinem Firmeneintritt trat er nach zwischenzeitlicher Funktion als Europa-Chef aus dem Unternehmen aus, um es künftig als Berater im direkten Umfeld von Firmengründer Bill Gates zu betreuen. Wedells Vorgänger im Amt als Deutschland-Chef, Joachim Kempin, war inzwischen nach Redmond ins Microsoft-Headquarter gewechselt, um dort die PC-Sparte international zum Erfolg zu führen. 1990 war er als Senior Vice President für die Beziehungen zu PC-Herstellern und Vertriebspartnern zuständig, um dafür zu sorgen, dass deren Hardware und Microsofts Software auch zukünftig reibungslos zusammenarbeiteten und – ganz nebenbei – die Preise zu diktieren und Konkurrenzen auszuschalten. Er verhandelte und unterschrieb die Verträge mit den führenden Herstellern wie Compaq, Dell oder der deutschen Handelsorganisation Vobis (High-screen), die einen großen Anteil an der Computerisierung der privaten Haushalte und kleineren Unternehmen in Deutschland hatte. Kempin war 1994 auch der Erfinder der Market Development Agreements, die es PC-Herstellern schmackhaft machen sollten, zusammen mit Microsoft die Markteinführung von Windows 95 zu promoten. Dafür gab es attraktive Preisnachlässe. Mary Jo Foley, die über Jahrzehnte die globale IT-Entwicklung beobachtete und kommentierte, nannte Kempin in einem Beitrag „Microsoft´s Secret Power Broker“. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371

Yorktown Heights, 14. Februar 2011. An diesem Abend versammelten sich Millionen US-Amerikaner vor ihren Fernsehgeräten, um in ihrer Lieblings-Quizsendung „Jeopardy!“ ihren Champions die Daumen zu drücken. Die Champions – das waren Ken Jennings und Brad Rutter, die die Herausforderung schon mit Rekordsummen gewonnen hatten, sich aber nun einem ungewöhnlichen Gegner gegenübersahen. Dessen freundliches Gesicht, eine an die blaue Erde erinnernde Kristallkugel mit fünf „Wimpern“, zeigte sich auf einem Bildschirm im Studio. Der eigentliche Gegner aber saß im IBM Research Center in Yorktown Heights nördlich von New York City – ein Supercomputer, der mit Tausenden von Lexika und Enzyklopädien und der Belletristik aus dem amerikanischen Literatur-Kanon gefüttert worden war. Und Watson gewinnt das dreitägige Wettraten am 16. Februar mit grandi-osem Abstand. Er oder es erspielte mehr als doppelt so viel Preisgeld wie die beiden menschlichen Gegner zusammen. Am Tag nach dem grandiosen Sieg der Maschine Watson über die Menschen Jennings und Rutter waren die Zeitungen und Nachrichtensendungen voll von Ahnungen und Befürchtungen über die Zukunft. Die Sorgen um eine Entmachtung, wenn nicht sogar Enteignung oder Entsorgung des Menschen teilten die Ängstlichen rund um den Globus, während gleichzeitig eine globale Euphorie über „denkende Maschinen“ aufbrandete. In Deutschland wurde die Nachricht von Watsons Sieg eher zurückhaltend aufgenommen. Ich verortete diese Neigung, vor neuen Technologien zunächst einmal zurückzuschrecken, damals tief im deutschen Wesen, in der „German Angst“. Es ist das Volkszählungssyndrom, dem wir schon in vor-hergegangenen Kapiteln begegnet sind: Nach dem Watson-Sieg beim Jeopardy!-Quiz war es allerdings nicht allein die „German Angst“, aus der sich Ressentiments gegenüber bisher unbekannten Technologien geradezu reflexartig bilden, die Watson alsbald den Garaus machte. Es war vielmehr IBM selbst. Die damalige CEO Ginni Rometty – offensichtlich selbst durch den Sieg euphorisiert – wollte Watson möglichst schnell für den breiten Markt freigeben. Dazu trug ein Hype rund um künstliche Intelligenz bei, von dem zunächst vor allem IBM profitierte. Watson wurde bei den Webby-Awards zur „Person des Jahres“ gekürt – ein Titel, den zuvor das Time Magazine schon einmal an ein IBM Produkt verliehen hatte: 1982 an den IBM Personal Computer. Jetzt sollte der gigantische Algorithmus neue Märkte öffnen und vor allem IBMs an-gestaubtes Image aufpolieren. Der Hype verflog so schnell, wie er gekommen war. Ausgerechnet für das Gesundheitswesen sollte der Jeopardy!-Sieger optimiert werden. Die KI „Watson Health“ gewann mehrere renommierte Gesundheitsorganisationen für medizinische Diagnosen – von der Röntgenanalyse bis zur Krebsfrüherkennung. Doch in mehreren Projekten floppte Watson Health, halluzinierte sogar und erfand Erkrankungen oder übersah klare Indikatoren. Ganze 24 Quartale musste IBM schrumpfende Umsätze berichten, ehe im Jahr 2020 der heutige CEO Arvind Krishna eine radikale Schrumpfungskur verordnete, in der Watson zurechtgestutzt und zusätzlich noch Zukunftsprojekte wie „Big Data“ kassiert und Blockchain zu einem Nebenprodukt degradiert wurde. Der Neuanfang für Watson hieß watsonx, war deutlich kleiner dimensioniert und konzentrierte sich auf weniger kritische Branchen. Doch IBMs Ruf als KI-Pionier war erst einmal ruiniert. Es ist eine andere Geschichte, die in diesem Buch eigentlich nicht erzählt wird. Aber es war für mich als der erste IBM Mittelstandspartner in Europa herzzerreißend, hautnah mitzuerleben, wie IBM eine Innovation nach der anderen hervorbrachte und dann bei ihrer Vermarktung kläglich versagte. Am eigenen Leib, also mit meiner eigenen Firma, musste ich miterleben, wie IBM das Mittelstandssystem AS/400 stiefmütterlich behandelte, weil noch das Mainframe-Paradigma obsiegte. IBM hat die Mondlandung ermöglicht, den Barcode erfunden, den Personal Computer und sein Betriebssystem DOS (bei Microsoft in Auftrag gegeben), die Floppy und später die Hard Disk und nicht zuletzt den Geldautomaten. IBM hält noch immer die meisten Patente eines Einzelunternehmens und hat es Research Fellows ermöglicht, insgesamt fünf Nobelpreise zu erringen. Aber das ist eine andere Geschichte, die in einem anderen Buch erzählt werden wird. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371

Wuhan, ein Tag im November 2019. Was genau an diesem Tag in der chinesischen Hafenstadt Wuhan geschah, ist bis heute noch nicht völlig geklärt – und ist deshalb auch Gegenstand von wilden Verschwörungstheorien, die sich schneller ausbreiteten als das COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannte Virus selbst. Zwei Jahre nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie hatte die Weltgesundheitsorganisation WHO vier mögliche Ursachen identifiziert und klassifiziert: Der Theorie, laut der das Virus über einen tierischen Zwischenwirt vom Tier auf den Menschen übergegangen ist, wird im WHO-Report die höchste Wahrscheinlichkeit beigemessen. Andere Szenarien sind die der direkten Übertragung von einem infizierten Tier auf den Menschen und die Verbreitung über gefrorene oder gekühlte Lebensmittel. Auch der Vermutung, dass das Virus durch einen Unfall in einem Labor in Wuhan den Weg in die Weltbevölkerung gefunden haben könnte, wurde in der Untersuchung nachgegangen. Doch die Wissenschaftler kamen zu dem Schluss, dass dieses Szenario „äußerst unwahrscheinlich“ ist. Doch im März 2025, nur eine Woche, nachdem im Berliner Bundeskanzleramt die Amtsübergang von Olaf Scholz an Friedrich Merz am 6. März vollzogen worden war, wurde deutlich, dass die vierte, als „äußerst unwahrscheinlich“ eingestufte Erklärungsvariante vielleicht doch die einzig plausible sein könnte. Grundlage waren neben einer Analyse öffentlicher Daten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) vor allem Material, das im Rahmen einer nachrichtendienstlichen Operation mit dem Codenamen "Saaremaa" beschafft wurde. Dabei handelt es sich unter anderem um wissenschaftliche Daten aus chinesischen Forschungseinrichtungen - da-runter dem "Wuhan Institute of Virology" (WIV). Und in der Tat: In Wuhan, der Hauptstadt der chinesischen Provinz Hubei, verfügt das WIV über Labore der höchsten Sicherheitsstufe (Biosafety Level 4) und beherbergt dort eines der größten Virusbanken Asiens. Am Institut wird tatsächlich an Corona-Viren von Fledermäusen geforscht, um Eigen-heiten des Virus zu verändern und eine bessere Vorhersagbarkeit einer Corona-Ausbreitung erreichen zu können. Nun, es sollte zu einem Testfall in der realen Welt werden – und die Beteiligung des Wuhan Institute of Virology ist bis heute nicht bewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wie auch immer: Tatsache ist, dass die chinesischen Behörden erst am 31. Dezember 2019 die Weltgesundheitsorganisation WHO und damit die Weltöffentlichkeit offiziell informierten. Und erst am 4. Januar sickerte die Nachricht über das Virus, das die Welt vier Jahre im Griff halten und eine Weltwirtschaftskrise auslösen sollte, in Deutschland über die Medien durch. Aber dann ging es Schlag auf Schlag. Am 30. Januar 2020 erklärte die WHO angesichts der schnellen Ausbreitung und der Zunahme der Infektionen eine „internationale Gesundheitsnotlage“. Wenige Tage zuvor hatte der erste Corona-Infizierte Deutschland erreicht. Am 11. März 2020 erklärte die WHO die bisherige Epidemie offiziell zu einer Pandemie. Am 29. September 2020 meldete die WHO bei über 33 Millionen bestätigten Infizierten über eine Million bestätigte CO-VID-Tote. Das war die erste Welle der Pandemie, auf die die Bundesregierung mit den ersten Beschlüssen zum Lockdown reagierte. Am 22. März 2020 trat bereits der erste Corona-Lockdown in Deutschland in Kraft. Es wurde zwar keine allgemeine Ausgangssperre verhängt, aber es bestand ein Kontaktverbot. Die Maßnahmen sollten dabei helfen, die Aus-breitung des Virus zu verlangsamen. Zunächst sollte die Reduzierung sozialer Kontakte auf zwei Wochen beschränkt werden, am 15. April gab die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt, das Kontaktverbot bis Anfang Mai zu verlängern. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371

Karlsruhe, 15. Dezember 1983. Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe platzte eine Bombe. Gezündet hatten sie nicht die Mitglieder der damals noch aktiven Roten Armee Fraktion, sondern die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof selbst: Sie etablierten in ihrem abschließenden Urteil zur geplanten Volkszählung erstmals das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Im sogenannten Volkszählungsurteil gewährte das Gericht jedem Menschen das grundsätzliche Recht, selbst darüber ent-scheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt. Eingeschränkt werden darf dieses Recht laut Urteil nur zugunsten eines überwiegenden Allgemeininteresses. Das Bundesverfassungsgericht machte sich damit zu eigen, was Skeptiker schon immer empfunden haben: was in den Akten steht, ist nicht ausschließlich die Entscheidung der Institutionen – egal ob Unternehmen oder Behörde. Der Protest kam prompt und er kam von allen Seiten: Das sei Behinderung der Polizeiarbeit; ein Angriff auf die Finanzbehörden und damit auf die Steuereinnahmen; das Urteil mache staatliche Langfristplanung unmöglich. Wer sich nicht zu Wort meldete, war die Wirtschaft – die Unternehmen hatten die Brisanz des Urteils für ihre Zukunft noch gar nicht erkannt. Kein Wunder: von Digitalisierung sollte ja auch noch fast zwei Jahrzehnte lang nicht die Rede sein… Lass´ dich nicht erfassen Ins Spiel kam das Bundesverfassungsgericht im Februar 1983, als der da-malige Jurastudent Günther von Mirbach eine Verfassungsbeschwerde gegen das von der ersten Bundesregierung unter Helmut Kohl beschlossene Volkszählungsgesetz einlegte, dem zufolge der längst überfällige Zensus im April und Mai 1983 stattfinden sollte. Längst überfällig war die Volksbefragung, weil die ursprünglich für 1981 geplante demografische Bestandsaufnahme angesichts heftiger Proteste aus der Bevölkerung – und nicht allein aus der linken und grünen Szene – abgeblasen wurde. „Lass´ dich nicht erfassen“ und „Zählt nicht uns, zählt eure Tage“ lauteten die Slogans, mit denen Datenschützer und Computerskeptiker auf die Straße gingen. Anders als bei den Volkszählungen 1961 und 1970 gingen die Fragen in der geplanten Totalerhebung diesmal allerdings auch viel weiter. Fragen wie „Welchen Beruf üben Sie aus?" oder „Welche Verkehrsmittel nutzen Sie?" waren Teil des umfangreichen Fragenkatalogs. Die erhobenen Daten sollten die wirtschaftliche, demografische und soziale Struktur der Gesellschaft in der Bundesrepublik offenlegen und Aufschluss darüber geben, wo politischer Handlungsbedarf besteht – beispielsweise im Straßen- und Wohnungsbau, aber auch bei der Planung von Lehrerstellen und der Bereitstellung von Schulklassen. Doch genau dieser Nutzen wurde von vielen Bürgerinnen und Bürger bezweifelt, die vielmehr in ihrem Staat, dem gegenüber sie sich entfremdet fühlten, eine Datenkrake erkannten. Das Wort vom gläsernen Menschen, den man in jeder Beziehung durchschauen könne, machte die Runde. Diese Skepsis war noch nicht einmal unbegründet. Das lag einerseits an der geplanten Totalerhebung, bei der die Weigerung, den umfangreichen Fragebogen auszufüllen, eine Ordnungswidrigkeit und damit strafbewehrt gewesen wäre. In einer Zeit, in der die Computerisierung von allen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft gerade erst in ihren Anfängen steckte, sorgte andererseits schon allein die Tatsache für Misstrauen, dass die Daten mit denen der Melderegister abgeglichen und erstmals mit Hilfe von Computern ausgewertet und gespeichert werden sollten. Die Datenweitergabe wäre dabei nicht anonymisiert verlaufen, wie es seit dem Ver-fassungsgerichtsurteil heute selbstverständlich ist – oder sein sollte. Um es rundheraus zu sagen: das Volkszählungsgesetz war schlecht gemacht, nicht auf der Höhe der Zeit und völlig blind gegenüber den damals technischen Möglichkeiten und seinen rechtlichen Implikationen. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371

San Francisco, 21. Mai 2013. Es sollte ein Bild werden, das das Potenzial hatte, die politische Karriere eines Hoffnungsträgers in der deutschen Politik zu zerstören. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler – von der Bild-Zeitung zum „Mr. Cool“ hochstilisiert – führte eine Delegationsreise aus Investoren und Gründern nach Kalifornien an. Genauer: ins Silicon Valley, dem Mekka der Informationstechnik und der Gründerszene. Dort sollten die Mitgereisten „die Chance bekommen, etwas von dem Spirit aus dem Silicon Valley mit nach Deutschland zu nehmen“, begründete Rösler die Einladung der Bundesregierung an Gründer und etablierte Unternehmer. „Und wir wollen zeigen, dass wir auch in Deutschland eine starke IT-Szene haben.“ Die Reise machte allerdings auch eines ganz deutlich: Deutschland hat als IT-Standort einen großen Aufholbedarf, der auch zwölf Jahre später nicht aufgeholt ist. Deutlich wurde auch, dass die Startup-Szene aus ihrem Dornröschenschlaf erst wachgeküsst werden musste – am besten durch Investitionsfreudige Unternehmer und Risikokapitalgeber. Nur von diesen Defiziten war in Deutschland zunächst keine Rede. Das Internet war laut Bundeskanzlerin Angela Merkel für uns alle noch „Neuland“. Das Kapital zur Gründung kam 2013 im Wesentlichen von Freunden und Verwandten, die eine „fixe Idee“ unterstützen wollten, hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau 2014 rückblickend ermittelt. Eine verlässliche Zahl an Gründungen wurde bis dato nicht erfasst. Erst der erste Deutsche Startup Monitor 2013 versuchte, eine Systematik in die Szene zu bringen – ohne sich freilich auf eine konkrete Zahl festzulegen. Hugging Day im Silicon Valley So sah die Startup-Szene in Deutschland aus, die sich nach einem kurzen Hype zur Jahrtausendwende und dem Platzen der Dot.Com-Blase wieder hinter die Dornenhecke zurückgezogen hatte. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler sollte der „Prinz“ sein, der die Gründerszene hierzulande wachküssen sollte. Doch ein einziges, wenige Sekunden währendes Ereignis nahm der ganzen Tour seine Seriosität: die Tageszeitung „Die Welt“ – eine Publikation aus dem Springer-Verlag – würdigte die ganze Unternehmung noch am gleichen Tag als „Die große Klassenfahrt mit Philipp Rösler“ herab. Denn an diesem 21. Mai traf er auf den damaligen Bild-Chefredakteur Kai Diekmann, der eine Auszeit nutzte, um im Silicon Valley nach neuen digitalen Geschäftsmodellen für den Springer Verlag zu fahnden. Beide begrüßten sich wie alte Buddies, die schon viele Schlachten zusammen gewonnen hatten. Aber die Begegnung machte auch deutlich, wie gefährlich falsche Bilder in unserer medialen Welt sein können. Die spontane Begrüßungs-Umarmung ging noch am gleichen Tag viral und die Medien über-schlugen sich mit Spott und Kritik an einer gefährlichen Nähe zwischen Politik und Boulevard. „Analog war gestern – Über unsere innere Verfassung“ erschien im Februar 2026. Wer neugierig geworden ist, kann das Buch zum Preis von 39,90 Euro direkt beim Verlag BoD oder im Buchhandel bestellen. Den Link dazu gibt es hier: https://buchshop.bod.de/analog-war-gestern-heinz-paul-bonn-9783695745371
